Kipp Umwelttechnik GmbH
Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG
Um unser Trinkwasser zu schützen, gibt es in Nordrhein-Westfalen einen neuen Paragraphen im Landeswassergesetz (LWG). In diesem ist geregelt, dass alle Grundstückseigentümer bis spätestens Ende 2015 erstmalig ihre privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen lassen müssen, um sichergehen zu können, dass kein Abwasser austritt (§ 61a LWG). In Wasserschutzzonen, in denen das Grundwasser einem besonderen Schutz unterliegt, sind diese Fristen verkürzt.
Alle auf Ihrem Grundstück im Erdreich verlegten Leitungen für Schmutz- und Mischwasser und die dazugehörigen Schächte unterliegen dieser wiederkehrenden Dichtheitsprüfung.
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Dieser Darstellung können Sie entnehmen, welche Ihrer Leitungen zu prüfen sind. |
Leitungen und Schächte zur Niederschlagswasserbeseitigung der bebauten und befestigten Flächen Ihres Grundstücks müssen nicht geprüft werden.
Erste Betrachtungen haben ergeben, wie notwendig die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle ist: Es ist davon auszugehen, dass mehr als die Hälfte der privaten Abwasserkanäle undicht und somit sanierungsbedürftig sind.
Ob auch Ihr Kanal dazu gehört, zeigt Ihnen die Prüfung durch den Fachbetrieb. Ist Ihr Abwasserkanal dicht, erhalten Sie die erforderliche Dichtheitsbescheinigung, diese ist dann anschließend bei der Stadtentwässerung des Umweltbetriebes einzureichen.
Für ein optimales Sanierungsangebot ist eine komplette und fachgerechte Kanaluntersuchung unerlässlich.
Wie bei einer Dichtheitsprüfung inkl. einer möglichen Sanierung in der Regel vorgegangen wird, haben wir in dem Informationsblatt „Vorgehensweise Dichtheitsprüfung“ dokumentiert.
Wenn Sie sich für uns als Ihren Fachbetrieb entscheiden, könne Sie sicher sein, dass Sie sämtliche Dienstleistungen rund um die Kanaluntersuchung und Sanierung "aus einer Hand" bekommen. Sie ersparen sich somit eine aufwendige Suche nach verschiedenen Handwerksbetrieben für die unterschiedlichsten Leistungen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für eine telefonische oder persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter:
Kipp Umwelttechnik GmbH
Senner Straße 156
33659 Bielefeld
Tel.: (0521) 403171 / 4014 67
Fax: (0521) 402482
E-Mail: info@kipp-umwelttechnik.de
Kipp Umwelttechnik GmbH | Senner Straße 156 | 33659 Bielefeld | Tel.: +49 (0)521/403171 | Fax.: +49 (0)521/402482 | E-Mail:info@kipp-umwelttechnik.de
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