Zustands- & Funktionsprüfung
Nach §61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes ist derjenige, der eine private Abwasserleitung betreibt, verpflichtet, ihren Zustand und die Funktionalität zu überwachen.
Bitte wenden Sie sich bezüglich der dabei geltenden gesetzlichen Vorgaben und Fristen an Ihre Kommune. Dort werden Sie beraten, inwieweit die diesbezüglichen Vorgaben zur Zustands- und Funktionsprüfung Ihr Eigentum betreffen.
Bitte beachten Sie: Die Zustands- und Funktionsprüfung ist nur von anerkannten Sachkundigen durchzuführen.
Selbstverständlich finden Sie auch die Prüfexperten der Kipp Umwelttechnik GmbH in der Sachkundigen-Liste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Zur technischen Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung beraten wir Sie gern.
Auch abgesehen von gesetzlichen Vorgaben stellen wir fest, dass das Verständnis für die Notwendigkeit kompetenter Kanalinspektion und -wartung zusehends steigt.
Denn:
Kanalsicherheit ist Umweltschutz
Undichte Abwasserleitungen können Boden sowie Grundwasser verunreinigen und Schadstoffe können vermehrt in Gewässer gelangen. Durch eindringendes Grundwasser von außen in die schadhaften Leitungen werden die Kläranlagen unnötig belastet.
Kanalsicherheit dient dem Werterhalt der Immobilie
Durch Reinigung, Entfernung von Ablagerungen und Beseitigung von Störfaktoren wie etwa Wurzelwerk wird die Funktionalität Ihrer Abwasserleitungen gewährleistet. Wie auch bei anderen Fragen rund um die Instandhaltung Ihrer Immobilie gilt auch hier: Wirklich teuer wird es nur dann, wenn Schäden zu spät erkannt werden.
Lesen Sie dazu auch unsere Hinweise zum Kanal-Check.
Selbstverständlich führen wir auch die bei einem neu verlegten Kanal vorgeschriebene Dichtheitsprüfung durch. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein individuelles Angebot.